Umsetzung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Hessen

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Umsetzung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Hessen

Seit dem 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Anspruchsberechtigte in Kraft getreten. Ziel ist es eine Entlastung der gestiegenen Energiekosten mit einer Einmalzahlung von 200 Euro zu schaffen.

Anspruchsberechtigte sind Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.

 

Der Antrag auf Zahlung der Energiepreispauschale muss von den Anspruchsberechtigten selbst (ohne Zutun der Schule) über die bundesweit bereitgestellte Online-Plattform gestellt werden.

 

Anspruchsberechtigte erhalten dazu vom Hessischen Kultusministerium auf dem Postweg ein Schreiben mit entsprechenden Informationen.

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